Wie lange aus der Sicht des Datenschutzes Geschäftsakten mit Personendaten aufbewahrt werden dürfen, bestimmt sich auf der Grundlage von gesetzliche Aufbewahrungspflichten und der Verjährung. Aus Anlass des Inkrafttretens des geänderten Verjährungsrechts widmet sich das Factsheet Nr. 1 von datenschutzpraxis.ch dieser Thematik. Factsheet herunterladen >>> hier