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Ungültigkeit des EU-US Privacy Shield und Ungenügen des CH-US Privacy Shield

Die Übermittlung von Personendaten in die USA wird schwierig.

Gemäss einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist das EU-US Privacy Shield ungültig. Damit entfällt eine wichtige Grundlage für die Übermittlung von Personendaten aus EU und EWR in die USA. Das CH-USPrivacy Shield bietet nach Auffassung des EDÖB kein adäquates Datenschutzniveau. US-amerikanische Dienste dürfen gestützt auf die Privacy Shield Regimes ab sofort nicht mehr zur Bearbeitung von Personendaten von EU-Unternehmen und Schweizer-Unternehmen eingesetzt werden. Ein aktualisiertes Factsheet von datenschutzpraxis.ch erläutert die Hintergründe und zeigt die Folgen für Schweizer Unternehmen auf:

Factsheet Nr. 07a (09.09.2020): Ungültigkeit des EU-US Privacy Shield und Ungenügen des CH-US Privacy Shield (ersetzt Factsheet Nr. 7) >>> hier