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Die Justiz in der Coronavirus-Krise: Staats- und verwaltungsrechtliche Aspekte

Das Notverordnungsrecht des Bundesrats in Justizbereich, Gerichtsverhandlungen mittels Videokonferenzen, die Justiz in der Krisenorganisation sowie das Covid-19-Gesetz werden aus staats- und verwaltungsrechtlicher Sicht kritisch beleuchtet.

Daniel Kettiger beleuchtet in einem Vortrag anlässlich des Webinars "Covid-19 und Judikative" aus staats- und verwaltungsrechtlicher Sicht kritisch das Notverordnungsrecht im Justizbereich, die Gerichtsverhandlungen per Videokonferenz, die Justiz in der Krisenorganisation sowie das Covid-19-Gesetz. Letzteres widerspricht von seiner Konzeption her in erheblichem Masse der Bundesverfassung.

Kettiger, Daniel: Vortrag "Justiz in der Coronavirus-Krise: Staats- und verwaltungsrechtliche Aspekte"; Webinar "Covid-19 und Judikative vom 28. August 2020, präsentiert von der Richterzeitung (externer Link) >>> hier
Der Vortrag erschien später als Aufsatz:
Daniel Kettiger: Justiz in der Coronavirus-Krise: Staats- und verwaltungsrechtliche Aspekte; in dubio (die Publikation des BAV) 3_20, S. 104-114 (PDF 190 kB) >>> hier

Weshalb das Covid-19-Gesetz in erheblichem Mass Verfassungsrecht verletzt, wird auch in folgenden Beiträgen dargelegt:

Sägesser, Thomas/Kettiger, Daniel: Staatsrechtlich fragwürdiger Entwurf zum Covid-19-Gesetz, Gastkommentar in der NZZ vom 3. September 2020 >>> hier
Kettiger, Daniel: Wann gilt ein Gesetzesentwurf im Sinne von Art. 7d Abs. 2 Bst. b RVOG als abgelehnt?, Jusletter Coronavirus-Blog (03.09.2020) >>> hier