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Ungültigkeit des EU-US Privacy Shield

Gemäss einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist das EU-US Privacy Shield ungültig. Damit entfällt eine wichtige Grundlage für die Übermittlung von Personendaten aus EU und EWR in die USA. US-amerikanische Dienste dürfen ab sofort nicht mehr zur Bearbeitung von Personendaten von EU-Unternehmen eingesetzt werden, wenn sich die Datenübermittlung nur auf das EU-US Privacy Shield stützt. Ein Factsheet von datenschutzpraxis.ch beleuchtet die Auswirkungen des Gerichtsurteils auf Schweizer Unternehmen.

Factsheet Nr. 07 (03.08.2020) Ungültigkeit des EU-US Privacy Shield (PDF) >>> hier