Aktuell

Selbstverwaltung der Gerichte

§ 112 Abs. 2 der Verfassung des Kantons Basel-Stadt besagt: «Die Justizverwaltung ist Sache der Gerichte.» Der Beitrag geht der Frage nach, was alles diese Autonomie der Justizverwaltung vor dem Hintergrund der Gewaltenteilung und der richterlichen Unabhängigkeit umfasst und welches allenfalls die Auswirkungen für die Praxis sind. Neben einer «klassischen» Rechtsauslegung wird die Frage auf der Grundlage des übergeordneten Rechts reflektiert und es wird eine Rechtsvergleichung, u.a. mit den Kantonen Aargau, Bern, Graubünden, Solothurn, Zug und Zürich vorgenommen. Lienhard, Andres/Kettiger, Daniel: Selbstverwaltung der Gerichte. Erkenntnisse Auslegung von § 112 Abs. 2 der Verfassung des Kantons Basel-Stadt; Justice - Justiz - Giustizia 2013/3 (PDF, 400kB) >>> hier