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Gerichtsverhandlungen, Anhörungen und Einvernahmen mittels Videokonferenz

Kritische Anmerkungen zur COVID-19-Verordnung Justiz und Verfahrensrecht

Am 16. April 2020 erliess der Bundesrat die COVID-19-Verordnung Justiz und Verfahrensrecht, mit welcher er Video- und Telekonferenz-Anwendungen in zivilrechtlichen Verfahren im Zeitraum bis zum 30. September 2020 zulässt und regelt. Ein Beitrag im jusletter setzt sich kritisch mit diesen notrechtlichen Regelungen auseinander, kommentiert diese und zeigt auf, welche Videokonferenz-Anwendungen für den gerichtlichen Gebrauch in Frage kommen.

Kettiger, Daniel, Gerichtsverhandlungen, Anhörungen und Einvernahmen mittels Videokonferenz, Jusleter vom 4. Mai 2020 (PDF, 120 kB) >>> hier