Aktuell

Schweizer Unternehmen noch nicht für die DSGVO bereit

Am 25. Mai 2018 wird die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft treten und ihre Wirkung auch für zahlreiche Schweizer Unternehmen entfalten. Nach dem neusten EY Global Forensic Data Analytics Survey vom März 2018 haben nur rund 40 Prozent der Schweizer Unternehmen Massnahmen ergriffen, um die EU-Gesetzgebung einhalten zu können. Die Zeit wird knapp, doch es ist für Schweizer Führungskräfte noch nicht zu spät, sich wenigstens zu fragen: Untersteht mein Unternehmen mit seinen Datenverarbeitungen der DSGVO? Falls die Frage mit Ja beantwortet werden muss, stellt sich die nächste Frage: Wie mache ich mein Unternehmen für die DSGVO fit? Darin verborgen sind zahlreiche weitere Fragen, nämlich:

  • Wie bestelle ich einen Vertreter in Sachen Datenschutz im EU-Raum?
  • Benötige ich einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten?
  • Wie führe ich eine Datenschutz-Folgenabschätzung durch?
  • Wie komme ich effizient zu einem vollständigen Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten?
  • Was bedeutet für mich Privacy by Design und Privacy by Default und wie genüge ich den entsprechenden Anforderungen der EU?
  • Welche organisatorischen Massnahmen muss ich sonst noch treffen?

Zur Beantwortung dieser Fragen und zur Umsetzung der DSGVO in Ihrem Betrieb können Sie gerne kettiger.ch beiziehen. Wir beraten und unterstützen Sie gerne in allen Datenschutzfragen und übernehmen auch die Funktion als externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter. Siehe zum Thema auch:
Kettiger, Daniel: Privacy by Design und Privacy by Default; WEKA Newsletter "Recht & Praxis" Mai 2018 >>> hier