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Was ist eine öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung?

Weder das Zivilrecht noch das Geoinformations- oder Raumplanungsrecht des Bundes enthält eine Legaldefinition der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkung, obwohl diese gesetzlich determiniert ist. Ein Beitrag in einem Fachjournal führt nun aus, wie die öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung definiert ist. Daniel Kettiger: Rechtliche Analyse möglicher weiterer ÖREB-Themen ab 2020, cadastre Nr. 27, August 2018 (PDF) >>> hier